Politik
Der Staat Australien
Legeslative
Die Legeslative in Australien bildet ein frei gewähltes Zweikammerparlament. Die beiden Kammern sind der Senat und das
Repräsentantenhaus. Sitz der Legeslative ist die Bundeshauptstaat Canberra.
Die Bundesstaaten und Territorien entsenden Vertreter (Senatoren) in den Senat. Die Senatoren werden von der Bevölkerung
der einzelnen Bundesstaaten/Territorien nach dem Verhältniswahlrecht für sechs Jahre in den Senat gewählt.
Der Senat verfügt über 76 Sitze (12 je Bundesstaat und 2 je Terrirorium).
Das Repräsentantenhaus hat laut Verfassung die doppelte Anzahl der Sitze wie der Senat, in der Realität gibt es aber
gewisse ab. Jeder Bundesstaat entsendet Abgeordnete ins Repräsentantenhaus. Die Zahl der Abgeordneten eines Bundesstaates
ist proportional zum Bevölkerungsanteil des Bundesstaates an der Gesamtbevölkerung Australiens. Dabei gilt aber,
dass jeder Bundesstaat mindestens fünf Abgeordnete entsendet, auch wenn dem Bundesstaat vom Bevölkerungsanteil her
weniger Abgeordnete zustehen. Die Territorien entsenden immer die gleiche Anzahl von Abgeordneten, das Northern Territory einen
und das Australian Capital Territory zwei Abgeordnete. Die Abgeordneten werden vom Volk für eine dreijährige Amtszeit
gewählt. Die stärkste Partei im Repräsentantenhaus stellt den Premierminister. Dieser kann durch den
Generalgouverneur die Auflössung des Repräsentantenhauses und Neuwahlen veranlassen.
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